Selbstbestimmt leben mit einer privaten Betreuung in Berlin, Brandenburg & Niedersachsen

Betreuer sind Alltagshelden, die Sie und Ihren Angehörigen in allen Facetten des täglichen Lebens unterstützen und Begleiten.

Die Betreuungskraft für zu
Hause umfasst folgende Leistungen

Betreuung

Betreuung von Senioren oder Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Haushalt beim Kochen, Staub wischen, Fenster putzen und Wäsche waschen.

Freizeitgestaltung

Spazieren gehen, Theaterbesuche, Gesellschaftsspiele, Sport, Freunde und Bekannte besuchen.

Fahrten zum Arzt

Wir sind Ihre Begleitung bei wichtigen Arztbesuchen oder Abholungen in der Apotheke.

Bewegungshilfe

Hände oder Beine trainieren mit einfachen Mitteln und Möglichkeiten.

Verwaltungsaufgaben

Ausfüllen von Formularen, Stellen von Anträgen und, Hilfe bei Behördengängen.

Gut umsorgt und nicht allein

Stärken Sie Ihr Selbstvertrauen oder das Ihrer Angehörigen auch in Momenten, in denen Sie nicht persönlich bei ihnen sind. Die stundenweise Betreuung hilft Ihnen und Ihren Angehörigen, gewohnte Aktivitäten weiter zu erleben und diese zu genießen.

Sie können darauf vertrauen, dass in Ihrer Abwesenheit Ihr Angehöriger gut umsorgt und nicht allein ist.

Ist eine private Betreuung das Richtige für Sie?

Damit Sie leichter eine Entscheidung treffen können, haben wir die Vor- und Nachteile einer Betreuung zu Hause übersichtlich zusammengefasst:

Was bedeutet Betreuung?

Betreuungs- & Entlastungsleistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

ist ein Zuschuss der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege. Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegerad, die zuhause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf diesen Zuschuss. Die finanzielle Leistung unterstützt Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen und entlastet Sie als pflegenden Angehörigen.

Sie oder Ihr Angehöriger erhält die Betreuungs- und Entlastungsleistungen ergänzend zu den regulären Pflegeleistungen. Dabei spielt der Grad der Pflegebedürftigkeit keine Rolle. Das monatliche Budget von 125,00 € erleichtert den anspruchsvollen Pflegealltag.

Steuerliche Entlastung

Die Betreuung ist grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. Voraussetzung dafür ist, dass diese Kosten nicht von dem Pflegegeld Ihres Angehörigen gedeckt werden und das Sie die Betreuungskraft selbst zahlen.

Dann haben Sie die Möglichkeit, bis zu 20 % der Kosten pro Jahr steuerlich geltend zu machen. Sie müssen diese Belastungen bei Ihrem Finanzamt nachweisen, heben Sie also unbedingt die Rechnungen auf.

Dürfen wir Ihnen helfen?

Wir beantworten Ihre Fragen schnell und unverbindlich. Melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular